Für Grundstücke/Immobilien ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert. Liegt kein Vergleichswert vor, wird die Immobilie nach dem Sachwertverfahren bewertet. Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert des Grundstücks und dem Gebäudewert zusammen.
Erbschaftssteuer Höhe: Besteuerung abhängig vom Wert des Erbes
| Wert des Erbes | Steuerklasse I | Steuerklasse II |
|---|
| bis 300.000 Euro | 11% | 20% |
| bis 600.000 Euro | 15% | 25% |
| bis 6.000.000 Euro | 19% | 30% |
| bis 13.000.000 Euro | 23% | 35% |
Grundsätzlich können Makler und Gutachter den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln. Ein von Behörden und Gerichten anerkanntes Verkehrswertgutachten dürfen hingegen nur öffentlich bestellte Sachverständige erstellen. Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich.
Kann der Verkehrswert aus dem Einheitswert berechnet werden? Da für den Einheitswert und den Verkehrswert jeweils unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen und verschiedene Berechnungsverfahren genutzt werden, ist die Ermittlung des Verkehrswertes aus dem Einheitswert nicht möglich.
Um den Verkehrswert eines Hauses zu ermitteln, benötigen Sie idealerweise die folgenden Dokumente:
- Grundbuchauszug.
- Grundriss der Immobilie.
- Energieausweis.
- Flurkarte und Lageplan.
- Baubeschreibung.
- gegebenenfalls Nachweis über Modernisierungsmaßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Kaufpreis? Der Verkehrswert einer Immobilie ist der objektiv, meist von einem Gutachter, ermittelte Wert eines Hauses oder einer Wohnung. Der Kaufpreis ist hingegen der Preis, den Käufer am freien Markt bereit sind zu zahlen.
Auf einen Blick: Die Kosten für die Grundbucheintragung1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts, sofern eine Hypothek eingetragen wird.
Bei vermieteten Immobilien gilt: zehn Prozent des Verkehrswertes des Hauses, des Grundstücks oder der Wohnung sind schenkungssteuerfrei. Bei der Berechnung der Schenkungssteuer für vermietete Immobilien müssen also nur 90 Prozent des Immobilienwertes berücksichtigt werden.
Schenkung ist eine unentgeltliche Vermögenszuwendung, d.h. die Leistung, der Schenkungsgegenstand bedarf keiner Gegenleistung. Eine Überschreibung ist nur die Form, wie eine Schenkung gemacht werden kann, z.B. die Schenkung per Überschreibung eines Grundstücks.
Beachtet werden muss dabei selbstverständlich die Form der Schenkung. Während die einfache Handschenkung formlos gültig ist, muss das Schenkungsversprechen (also das Versprechen, etwas zukünftig unentgeltlich zuwenden zu wollen) notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Sofern die Schenkung zwischen Eheleuten bzw. eingetragenen Partnern oder (Bluts-)Verwandten wie Kindern, Eltern oder Stiefkindern stattfindet, wird ein Stufentarif angewendet. Dieser beträgt 0,5 Prozent für die ersten 250.000 EUR, 2 Prozent für die nächsten 150.000 EUR und 3,5 Prozent darüber hinaus.
Wer Schenkungen zu Lebzeiten oder Zuwendungen an andere vornimmt, sollte wissen, dass diese Schenkungen in den meisten Fällen auf das Erbe angerechnet werden.