Wahlprinzipien. Neben dem allgemeinen Wahlrecht gelten für demokratische Wahlen die Grundsätze der freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren (direkten) Wahl. Ein nicht allgemeines Wahlrecht ist das Zensuswahlrecht, bei dem nur wählen darf, wer etwa eine bestimmte Höhe an Steuern bezahlt.
Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler bei einer geheimen Wahl davor, dass seine Wahlentscheidung beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann. Die Sicherung des Wahlgeheimnisses ist einer der Wahlrechtsgrundsätze einer Demokratie.
Als frei bezüglich des aktiven Wahlrechts wird eine Wahl dann bezeichnet, wenn jeder Wähler seine Stimme selbst (das heißt im Allgemeinen seinen Stimmzettel) unbeeinflusst, ohne Zwang und unmanipuliert abgeben kann. Sofern dies nur eingeschränkt möglich ist, spricht man von teilweise freien oder halbfreien Wahlen.
Nach § 45 Abs. 1 StGB verliert zwar, wer durch Strafurteil wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, also die Wählbarkeit, nicht aber das (aktive) Wahlrecht.
Weitere wichtige Merkmale einer modernen Demokratie sind freie und gleiche Wahlen, das Mehrheits- oder Konsensprinzip, Minderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Gewaltenteilung, Verfassungsmäßigkeit, sowie Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte.
Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Erst 1873 wurde weitgehend die direkte Wahl der Abgeordneten, also ohne Umweg über die Landtage, eingeführt. Für alle Kurien bis auf den Großgrundbesitz wurde das Wahlrecht zudem an das männliche Geschlecht gekoppelt.
Wahlen in Österreich finden auf drei Ebenen statt: auf der Bundesebene, der Landesebene sowie der Gemeindeebene. Grundlage ist auf allen Ebenen das Prinzip der Verhältniswahl. Alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16.
Persönlich gewählt wird in Österreich nur der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin. Das österreichische Wahlrecht ist also in erster Linie ein Listenwahlrecht.
November 1918 beschloss die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts an alle volljährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts. Bei den Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 und bei den Gemeinderatswahlen am 4.
Bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen dürfen auch alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich teilnehmen. Wählen ab 16 gilt zudem für Elemente der direkten Demokratie: Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.
Nicht österreichische EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen ( bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) sowie bei Europawahlen.
Nach den in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Wien-Wahl 2020: Vorläufige Anzahl der WahlberechtigtenDie Zahl der Wahlberechtigten teilt sich in 712.138 Frauen und 650.657 Männer. Bei der Wiener Gemeinderatswahl sind 1.133.011 österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wahlberechtigt.
Freien Individuen solle die Entscheidung, wählen zu gehen, selbst überlassen sein. Bei einer geheimen Wahl kann niemand zum Abgeben einer Stimme gezwungen werden. Jedem steht es frei, einen leeren oder ungültigen Wahlzettel abzugeben.
An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen oder dagegen Einspruch erheben. Mehr dazu finden Sie unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".
Unter Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht. Wählen darf nur, wer gewisse Finanzmittel nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt durch Steueraufkommen, Grundbesitz oder Vermögen.
Direktwahl ist die Bezeichnung für eine Wahl in ein (meist politisches) Amt in unmittelbarer Wahl direkt durch die Wahlberechtigten und nicht durch ein Parlament oder ein Wahlmännergremium.
1) allgemein akzeptiert, allgemein anerkannt , allgemein anwendbar, allgemein bekannt, allgemein gültig, allgemein üblich, allgemein verbindlich, allgemein zugänglich. 2) allgemein bildend. 2) von allgemeinem Interesse, allgemeines Wahlrecht, die allgemeine Wehrpflicht.
Verben: abwählen, anwählen, auswählen, durchwählen, einwählen, erwählen, herauswählen, hineinwählen, hinauswählen, mitwählen, nachwählen, verwählen, vorwählen, wegwählen, wiederwählen, zuwählen. Substantive: Wählamt, Wähler/Wählerin, Wählhebel, Wählscheibe, Wählton.
Der Bundeswahlleiter organisiert und überwacht die politischen Wahlen und Wahlvorbereitungen in Deutschland auf Bundesebene, namentlich sind das die Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Wahlen zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.